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Steuern auf Aktiengewinne minimieren – unsere 10 Ratschläge

In Anbetracht der dauerhaft niedrigen Zinsentwicklung lohnt sich die Investition in Aktien. Aktiengewinne unterliegen der Kapitalertragssteuer von 25 Prozent. Zudem werden auf Gewinne und Dividenden 1,375 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

Mit einigen Tipps und Tricks kann man die Last der Steuern auf Aktiengewinne mindern und Aktieninvestitionen noch ertragreicher machen.

Tipp 1: Der Sparerpauschbetrag

Jeder Anleger kann über einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr verfügen. Kapitalerträge in dieser Höhe bleiben Steuerfrei. Bei der Eröffnung des Depots kann die Nutzung des Pauschbetrags beantragt werden.

Tipp 2: Der Grundfreibetrag

Jeder Steuerzahler hat jährlich einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro. Bis zu dieser Einkommensgrenze werden keine Steuern fällig. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Aktiendepot auf Personen laufen zu lassen, die unter dieser Einkommensgrenze bleiben. Bei einem Elternteil kann beispielsweise das Depot auf das Kind angemeldet werden. Somit erspart man sich die Kapitalertragssteuer bis zu einem Betrag von 9.000 Euro.

Tipp 3: Die Nichtveranlagungsbescheinigung

Eine so genannte NV-Bescheinigung befreit Personen von der Kapitalertragssteuer. Sie wird dann erst gar nicht bei Dividendenzahlungen oder Aktienverkäufen angerechnet. Eine NV-Bescheinigung kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn das eigene Einkommen erwartbar den Grundfreibetrag nicht erreicht.

Tipp 4: Der persönliche Steuersatz

Wenn der eigene Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent veranschlagt ist, lohnt es sich, die Kapitalertragssteuer nicht direkt über die Bank an das Finanzamt abzutreten. Sie wird dann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (bei der Steuererklärung über die Anlage KAP) verrechnet. So spart man die Differenz zwischen Einkommenssteuersatz und Kapitalertragssteuer.

Tipp 5: Die Harmonisierung von Aktiengewinnen

Um den Freistellungsauftrag bestmöglich auszunutzen, sollte man die Gewinne strategisch klug auf die Jahre verteilen. Bei Anleihen kann man dies über die Länge der Laufzeit und die Zinstermine regulieren. Bei Aktienverkäufen sollte ebenfalls darauf geachtet werden, den Sparerpauschbetrag optimal auszunutzen.

Tipp 6: Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten

Innerhalb eines Steuerjahres kann man die Gewinne und die Verluste aus Aktiengeschäften miteinander verrechnen. Wenn eine Aktie mit Kursverlust verkauft wird, können die Verluste mit den Gewinnen aus anderen Aktien und Fonds verrechnet werden. Auf diese Weise senkt sich die Steuerlast automatisch.

Tipp 7: Die Verlustübertragung

Im Einzelfall können Verluste auf Aktiengeschäfte rückwirkend angerechnet werden. Wer im Vorjahr Gewinne aus Dividenden, Fonds und Verkäufen erzielt hat, aber keinen Verlustvortrag für das Jahr hat, muss zunächst die volle Kapitalertragssteuer zahlen. Werden im folgenden Jahr Verluste aus Aktienverkäufen erzielt, mindert sich die Steuerlast, und die Kapitalertragssteuer kann anteilmässig zurückerstattet werden.

Tipp 8: Aktiengeschäfte im Ausland

Wer Aktiengeschäfte über einen ausländischen Broker abwickelt, kann eventuell günstigere Steuersätze im Ausland nutzen. Trotz Abführung der Quellensteuer für ausländische Kapitaleinkünfte kann sich eine insgesamt günstigere Besteuerung ergeben.

Tipp 9: Verschiebung auf Zins- und Dividendeneinkünfte

Während sich bei der Versteuerung von Aktienverkäufen wenig Gestaltungsspielraum bei der Steuerlast ergibt, ist dies bei Zins- und Dividendeneinkünften anders. Durch den Kauf von Anleihen mit hohen Stückzinsen kann man beispielsweise die Erträge und somit auch die Steuerlast mindern.

Tipp 10: Sonderregelungen für alte Aktien

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Vor Ende 2008 erworbene Aktien können noch heute steuerfrei verkauft werden.