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Lenk- und Ruhezeiten für Lkw: Was muss man beachten?

LKW-Fahrer tragen eine erhöhte Verantwortung bei der Ausübung ihres Berufes, denn ein Fehler im Verkehr kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Befindet sich ein LKW-Fahrer auf der Fahrbahn, muss gewährleistet sein, dass die Konzentration des Fahrers sichergestellt ist, damit ein Sekundenschlaf gar nicht erst entstehen kann. Denn ein Sekundenschlaf oder Konzentrationsstörungen können in lebensgefährlichen Verkehrsunfällen münden. Aus diesem Grund unterliegen Berufskraftfahrer im Verkehr besonders strengen Richtlinien. Diese Lenk- und Ruhezeiten werden genau geregelt und bei Missachtung mit erheblichen Bußgeldern geahndet. Was unter den Lenk- und Ruhezeiten verstanden wird, wie diese kontrolliert werden und welche Strafen zu erwarten sind, wird in diesem Artikel vorgestellt. Die Regelungen betreffen Fahrzeuge und Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen:

Arbeitszeit und Lenkzeit

Im Gesetz wird die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit unterschieden. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden. In Ausnahmefällen darf sie auf 60 Stunden angehoben werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die wöchentliche Arbeitszeit der nächsten 4 Monate bei durchschnittlich 48 Stunden liegt. In ähnlicher Weise verhält es sich mit der täglichen Arbeitszeit, deren Dauer von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in den nächsten 6 Monaten 8 Stunden durchschnittlich nicht überschreitet, darf die Arbeitszeit auf 10 Stunden erhöht werden. Die relevanten Informationen müssen gespeichert werden, sodass man die Fahrerkarte auslesen kann. Dies geschieht beispielsweise mit effizienten Tools von Fleetgo.de, mit denen die Dateien problemlos heruntergeladen und ausgewertet werden können.

Die Lenkzeit ist von der Arbeitszeit zu unterscheiden. Zur Lenkzeit zählen sämtliche Tätigkeiten, die hinter dem Steuer verrichtet werden. Neben dem Fahren betrifft das auch den Stand wie beispielsweise bei Ampeln oder Bahnübergängen. Weitere Tätigkeiten wie das Be- und Entladen, die Reinigung des Fahrzeuges oder die Wartung zählen zur Arbeitszeit, aber nicht zur Lenkzeit.

Die Lenk- und Ruhezeiten

Das Gesetz schreibt vor, dass jeweils nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten eingehalten werden muss. Auch nach 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von 30 Minuten erfolgen. Beträgt die Arbeitszeit 9 Stunden ist auch in diesem Fall eine 45-minütige Pause vorgeschrieben.

Die maximale Lenkzeit sollte 9 Stunden täglich nicht überschreiten, kann aber in Ausnahmefällen auf 10 Stunden erhöht werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die durchschnittliche wöchentliche Ruhezeit 45 Stunden beträgt. Die tägliche Ruhezeit folgt hingegen auf die Arbeitszeit und beträgt mindestens 11 Stunden. Die Pausen werden nicht auf die Ruhezeit angerechnet und sind somit separat zu betrachten.

Missachtung der gesetzlichen Regelungen werden mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet. Bußgelder drohen auch in dem Fall, wenn die Fahrerkarte nicht mitgeführt wird bzw. nicht ausgelesen werden kann. In diesem Fall sind Kosten in Höhe von 250 Euro fällig. Wird beispielsweise die Wochenendruhezeit im Lkw verbracht und sind keine geeigneten Schlafmöglichkeiten vorhanden drohen dem Fahrer 500 Euro, während auf das Unternehmen Kosten in Höhe von bis zu 1.500 Euro zukommen.

Doch wie werden diese Lenk- und Ruhezeiten ausgelesen? Die seit 2015 in Kraft getretene Tachographenpflicht nimmt alle LKW-Fahrer sowie Fahrzeuge mit über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht in die Pflicht Lenk- und Ruhezeiten durch einen Fahrtenschreiber aufzuzeichnen.

Vor 2006 war der mechanische Tachograph (Fahrtenschreiber) im Einsatz. Dabei handelte es sich um eine Scheibe aus Papier, durch die Geschwindigkeiten, Kilometerzahl und die Lenk- und Ruhezeiten festgehalten wurden. Ab Juli 2006 wurde dieser Tachograf zunehmend von einem digitalen Fahrtenschreiber (dem EG-Kontrollgerät) ersetzt (EU-Verordnung). Die Protokollierung der Geschwindigkeiten, der zurückgelegten Kilometer sowie der Lenk- und Ruhezeiten erfolgt über einen Chip, auf dem diese Daten abgespeichert werden.

Die eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten können dadurch problemlos beispielsweise vom Zoll oder der Polizei ausgelesen werden. Auch der Arbeitgeber kann die Fahrerkarte auslesen und damit sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben immer eingehalten werden. Arbeitgeber haben damit die gesetzlichen Vorgaben immer im Blick und reduzieren das Risiko vom Zoll oder der Polizei zur Kasse gebeten zu werden.

Fazit

Berufskraftfahrer übernehmen im Straßenverkehr eine hohe Verantwortung gegenüber sich selbst, aber vor allem auch gegenüber anderen verkehrsbeteiligten Personen im Straßenverkehr. Um beide Parteien optimal zu schützen und um zu verhindern, dass sich LKW-Fahrer übermüdet, unkonzentriert und erschöpft an das Steuer setzen und es zu gravierenden Verkehrsunfällen infolge eines Sekundenschlafs oder Konzentrationsstörungen kommt, wurden zahlreiche Gesetze erlassen. Diese beschäftigen sich vor allem mit den Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Besonders Arbeitgeber oder führende Mitarbeiter im Unternehmen müssen mit drastischen Sanktionen rechnen, wenn sie die geltenden Gesetze nicht beachten.