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Flugverspätung und Flugausfall: 10 Fakten, die Sie kennen müssen

Flugausfälle und Verspätungen stehen bei so einigen Airlines an der Tagesordnung. Dabei sind sie für Reisende nicht nur ärgerlich, sondern können auch für Stress sorgen. Beispielsweise dann, wenn ein Transfer zu einer festen Uhrzeit gebucht wurde oder der Anschlussflug nicht erreicht werden kann. Im Folgenden verraten wir Ihnen 10 Fakten, die Sie zum Thema Flugverspätung und Flugausfälle wissen müssen.

1. Passagiere haben Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung

Bei Flugverspätungen steht den betroffenen Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu. Allerdings nur dann, wenn die Airline der europäischen Fluggastrechteverodnung unterliegt und maßgeblich Schuld an der Verspätung trägt. Dem ist nicht der Fall, wenn der Flug wetterbedingt nicht starten kann. Um eine Entschädigung zu erhalten, legen die Passagiere bei der Fluggesellschaft, beispielsweise Eurowings, Beschwerde ein. Wer sich nicht selbst durch komplizierte Formulare und undurchsichtige Rechtslagen kämpfen möchte, kann Airhelp mit der Beschwerde beauftragen. Das Unternehmen prüft, ob Ansprüche auf eine Entschädigung bestehen und macht diese dann für die Kunden geltend.

2. 250 Euro Entschädigung bei drei Stunden Verspätung

Bei Flügen mit mehr als drei Stunden Verspätung können die Passagiere 250 Euro geltend machen. Dies gilt für alle Flüge mit der Gesamtstrecke von weniger als 1.500 Kilometer.

3. 400 Euro bei mehr als 1.500 Kilometer Distanz

Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer Flugstrecke gelten höhere Entschädigungsgrenzen. Dafür sind bis zu 400 Euro pro Person vorgesehen bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden.

4. Bis zu 600 Euro bei mehr als vier Stunden Verspätung

Bei Flügen mit mehr als vier Stunden Verspätung und einer Flugstrecke über 3.500 Kilometer können Passagiere bis zu 600 Euro Schadensersatz geltend machen.

5. Betreuungsleistungen bei annullierten Flügen

Wurde ein Flug annulliert, haben die Betroffenen Anrecht auf eine Betreuungsleistung. Das bedeutet, es besteht beispielsweise der Anspruch auf Verpflegung wie Mahlzeiten während der Wartezeit am Flughafen. Daher sollten die Passagiere Rechnungen und Belege aufbewahren.

6. Hotelkostenübernahme und Transport

Müssen die Passagiere aufgrund eines annullierten Fluges eine Übernachtung einlegen, muss die Airline die Kosten für das Hotel sowie den Transfer vom und zum Flughafen bezahlen. Grundsätzlich muss die Fluggesellschaft die Organisation von Hotel und Transfer übernehmen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können die Betroffenen die Kosten dafür rückwirkend geltend machen.

7. Betreuungsleistung und Hotelkosten stellen keine Entschädigung dar

Die Kostenübernahme eines Hotels, des Transfers oder die Betreuungsleistungen am Flughafen sind nicht der Entschädigung gleichzusetzen. Passagiere haben Anrecht auf alle Leistungen. Dienstleister wie Airhelp wissen, dass Airlines häufig dieses Argument nutzen, um die Zahlungen zu reduzieren. Daher sollten sich Verbraucher dahingehend nicht verunsichern lassen.

8. Minderung des Reisepreises für Pauschalurlaubern

Pauschalurlauber können laut dem ADAC bei einer Flugverspätung bis zu 150 Prozent des Tagesreisepreises geltend machen. Auch bei Änderung des Flughafens oder der Fluggesellschaft kann eine Preisminderung beantragt werden.

9. Grund der Umbuchung oder Verspätung bestätigen lassen

Passagiere sollten sich noch am Flughafen den Grund der Umbuchung oder der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Dieser Beleg erleichtert es den Verbrauchern oder Dienstleistern wie Airhelp die Rechte der Passagiere durchzusetzen.

10. Ersatzbeförderung beantragen

Zusätzlich zur Entschädigungsleistung haben Passagiere bei einem annullierten Flug das Recht auf eine Ersatzbeförderung. Sie können sich kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen lassen oder auch eine anderweitige Beförderung wie die Bahn nutzen. Welche weiteren Rechte bei einer Nichtbeförderung gelten, lassen sich bei der Verbraucherzentrale nachlesen.