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Das Versicherungssystem unsere Nachbarländer

In der Bundesrepublik ist das Versorgungssystem des Gesundheitswesens in drei unterschiedliche Bereiche gegliedert: Es existieren die nicht stationäre Versorgung, ein Krankenhaus-Sektor und das Rehabilitationswesen. Letzteres kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Wer in Deutschland lebt, dem dürfte das System zum Erhalt der Gesundheit sehr gut bekannt sein.

Auch international ist es bekannt, gilt es schließlich als eines der besten Gesundheitswesen auf der ganzen Welt. Doch wie sieht es eigentlich mit der medizinischen Versorgung in unseren Nachbarländern aus? Staaten wie die Niederlande, Österreich oder die Schweiz befinden sich zwar in nächster Nähe, dennoch ist vor allem der Umgang mit Krankenversicherungen unterschiedlich geregelt.

In den Niederlanden ist für die Gesundheitsversorgung ein Pauschalbetrag zu entrichten

Die Holländer haben ein Krankenversicherungsgesetz geschaffen, die den Trägern von Krankenversicherungen eine unterschiedliche Gestaltung der zu bezahlenden Beiträge erlaubt. Diese zu entrichtende Summe wird jeweils pauschal von den Versicherungsnehmern abgeführt, im Jahr 2022 sind es im Durchschnitt 123 Euro im Monat gewesen.

Der Beitrag im Rahmen einer Grundversorgung kann verringert werden, wenn man diesem Betrag eine freiwillige Selbstbeteiligung hinzuaddiert. Diese Selbstbeteiligung wird jährlich entrichtet und hat minimal eine Höhe von 100 Euro, maximal können 500 Euro einbezahlt werden. Wer hierdurch Einfluss auf die monatlichen Gebühren wirksam werden möchte, der sollte sich vorher kundig machen: Der Träger der Krankenversicherung kann spezifische Maßnahmen, Medikamente oder Leistungen von der Selbstbeteiligung ausschließen, wodurch höhere Gebühren fällig werden können.

So ist die Sozialversicherung in Österreich strukturiert

In Österreich ist die Zugehörigkeit zu einem Krankenversicherer berufsständisch organisiert. Dies bedeutet, dass der Versorger eines Versicherungsnehmers abhängig von dessen ausgeübter beruflichen Tätigkeit ist. Bis zum Jahr 2020 haben noch Gebietskrankenkassen existiert, seither ist jeder nicht selbständige Arbeitnehmer bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse versichert.

Beim selben Krankenversicherer sind auch Personen in Pension und Menschen, die bis dato bei einer betrieblichen Krankenkasse versichert gewesen sind, angemeldet. Selbständige hingegen sind bei der SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) versichert.

In der Schweiz sind Franchise und Prämien für Beiträge ausschlaggebend

Ähnlich wie in der Niederlande muss man monatlich einen vorher festgelegten Betrag an die Krankenversicherung, die in der Grundversorgung im Übrigen jeden Antragsteller aufnehmen muss, überweisen. Hierbei handelt es sich um die Prämie, die mit einer freiwilligen Franchise reduziert werden kann. Diese Franchise ist sozusagen ein freiwilliger, zusätzlicher Beitrag, der in seiner Höhe individuell festgelegt werden kann. Doch auch hier gilt es Mindest- und Maximalbeträge zu beachten!

In der Schweiz hat man vor der Auswahl eines Versorgers die Möglichkeit, mit der PrimApp die Angebote der Anbieter miteinander zu vergleichen. Im Grundsatz unterscheiden sich die Gebühren zum Teil beträchtlich innerhalb der Kantone, aber auch von Versorger zu Versorger. Da kann die Auswahl einer geeigneten Krankenversicherung zu einer Herausforderung avancieren, weshalb der PrimApp Rechner für viele Schweizer eine große Unterstützung bei der Entscheidungsfindung darstellt.